Artikel 13 von SR 812.212.22 umschreibt wie die Fachinformation publiziert werden muss. Wichtig ist die Formulierung "auf geeignete Art und Weise".
Anhang 4 von SR 812.212.22 umschreibt die gesetzlichen Anforderungen an die Fachinformation.
Gesuch vom 11. Mai 2004 um Eingabe einer Vernehmlassung im Feststellungsverfahren des Herrn Zeno R.R. Davatz, Inhaber der Einzelfirma ywesee, betreffend Veröffentlichung Arzneimittelinformation.